Offener Brief

Liebe Mitglieder der SG Hünstetten, liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hünstetten,

so mancher wird sich fragen, ob die Berichte in der Presse zum „Nachbargrundstück“ am neuen Sportplatz stimmen und doch etwas dran ist an den Vorwürfen auf der letzten Jahreshauptversammlung.
Dazu möchte ich einen Zwischenbericht geben und stattdessen – anstelle von anonymen und unbelegten Behauptungen – über unsere bisherigen Erkenntnisse informieren.

Am 16.01.2023 wurde ich in die Sitzung des Gemeindevorstands eingeladen, um zur bereits vorbereiteten neuen Vereinbarung Fragen der Gemeindevorstände zu beantworten. Die Gemeindevorstände hatten mir anhand einer vorbereiteten Liste Fragen gestellt, welche ich in der Sitzung beantwortet habe. Ich wurde auch zum Pressebericht des Wiesbadener Kuriers (WK) vom 13.01.23 befragt und habe daraufhin meinen Kenntnisstand zum Sachverhalt erläutert, den ich Ihnen hier ebenfalls mitteile.

Die maximal auffüllbare lose Erdmasse von 18.000-20.000 cbm basiert auf einer Expertenschätzung und ist abhängig von dem noch mit der Gemeinde festzulegenden finalen Höhen-Niveau. Das bedeutet, dass die maximalen Erdmassenangaben sich noch verändern können und somit auch die daraus für die SGH resultierenden Einnahmen noch nicht feststehen.

Derzeit sind (Stand 31.12.2022) laut Dokumentation 13.358 cbm lose Erdmasse aus unterschiedlichen Quellen auf dem Gelände angeliefert und verteilt worden. Die Dokumentation hierzu wurde vereinsintern geprüft und an die Gemeinde zur weiteren Verwendung übergeben. In der derzeit angelieferten losen Erdmasse von 13.358 cbm sind laut Dokumentation 2.196 cbm enthalten, für die die SGH keine Bezahlung erhalten hat. Diese Erdmassen stammen entweder aus dem Bau der Sportanlage oder von der Gemeinde Hünstetten. Alleine aus diesem Grund dürfte ersichtlich werden, dass die im WK vom 13.01.2023 erwähnte Zahlung von 180.000 – 200.000 € an die SGH nicht erreicht werden konnte.

Der Verein hat vor Abzug Steuern bisher 131.379 € inkl. MwSt. eingenommen. Demgegenüber stehen Kosten für den Einbau von 52.500,42 € inkl. MwSt. Das führt zu einem Überschuss von 78.879 € inkl. MwSt. vor Abzug Steuern. Es sollte damit klar werden, dass uns nach Abzug der Steuern ein weitaus geringerer Betrag zur Verfügung stehen wird.

Die Einnahmen aus der Erdauffüllung werden als Eigenleistung der SGH für das neue Vereinsgebäude verwendet. Das Vorgehen wurde durch Steuerfachexperten auch unter dem Aspekt unserer Gemeinnützigkeit bewertet und bestätigt. Allerdings waren dazu Korrekturen im Umgang mit der Bezahlung notwendig, weil der Beschluss des damaligen Vorstands zwar einstimmig, aber steuerrechtlich zu beanstanden gewesen wäre. Glücklicherweise wurden wir durch die vom Landessportbund Hessen empfohlene Steuerfachexpertin rechtzeitig auf dieses Thema hingewiesen und konnten noch vor Abgabe der Jahres-Steuererklärung eine Korrektur vornehmen.

Um die auf der letzten Jahreshauptversammlung (JHV) geäußerten Zweifel hinsichtlich der Korrektheit der dokumentierten Erdmassen auszuräumen, hat sich der Vorstand im Nachgang zur JHV entschieden, ein Ingenieur und Vermessungsbüro mit einer Vergleichsmessung zum Ursprungsgelände mit Stand November 2020 zu heute (Stand 31.12.22) und einer Volumenberechnung zu beauftragen. Das Ergebnis liegt vor und weist nach Abzug des dort zwischengelagerten Mutterbodens und Berücksichtigung der Böschung einen Wert von 11.175 cbm aus. Da dieser Wert als verdichtete Erdmasse zu betrachtet ist, würde man bspw. mit dem Faktor 1,4 multipliziert auf die lose Erdmasse von 15.645 cbm kommen, welches unseres Erachtens im akzeptablen Toleranzbereich liegen dürfte und damit fernab von den dramatischen Befürchtungen von der JHV ist. Nachdem die Dokumentation und das Ergebnis der Vermessung vorliegen, werde ich diese Informationen auch an den LSBH übergeben und fragen, ob von unserer Seite noch weitere Schritte zu veranlassen sind.

Euer Michael Larisch
Erster Vorsitzender SG Hünstetten